Die Kosten der Kinderbetreuung
Die Höhe der Betreuungskosten ist gestaffelt nach dem Einkommen der Eltern/Sorgeberechtigten
Der Kostenträger ist: Stadt Aachen-Jugendamt
Dafür müssen die Eltern/Sorgeberechtigten
spätestens 1bis 2 Monate vor der geplanten Betreuungsbeginn Antrag stellen,für die Förderung der Betreuung.
Ohne schriftliche Zusage vom Stadt Aachen-Jugendamt findet keine Betreuung statt !
Bei Bedarf nähere Informationen beim Kennenlerntermin.
Bei Anfrage:
Bitte kurze Info über Eltern und Geburtsdatum vom Kind
Wegen der geringe Betreuungsplätze.
Berufstätige Eltern haben Vorrang.
Bitte um Verständnis !
Kennenlerntermin ist keine Zusage für einen Betreuungsplatz !